§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Herrn Wolfgang Steuer (im Folgenden „AN" für Auftragnehmer genannt) gelten für sämtliche Leistungen, die der AN gegenüber Kunden, Lieferanten und/oder Auftraggebern (sämtliche im Folgenden als „AG" für Auftraggeber bezeichnet) erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte und Zusatzvereinbarungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wurde.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens des AN nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Bedingungen zur Leistungserbringung
2.1. AN ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages nach seiner Wahl zur Gänze oder zum Teil Subunternehmer einzusetzen.
2.2. AN ist bestrebt, die vereinbarten Fristen zur Erfüllung der Leistung einzuhalten. Nicht aus der Sphäre des AN stammende Behinderungen führen zu einer Verlängerung der Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch, wenn die Behinderung bei Subunternehmen den AN eintritt.
§ 3 Kostenvoranschlag, Angebot und Auftrag
3.1. Kostenvoranschläge werden auf der Grundlage einer Analyse der Anforderungen des AG erstellt und sind mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung kostenpflichtig.
3.2. Kostenvoranschläge geben Auskunft über die auf das zu erwartende Projektvolumen entfallenden Kosten und sind für den AN nicht bindend.
3.3. Angebote sind entgeltlich und werden auf der Grundlage einer Detailspezifikation erstellt. Wird auf der Grundlage des vom AN gelegten Angebots innerhalb der im Angebot angeführten Gültigkeitsdauer kein Auftrag erteilt, ist der AN berechtigt, für die Erstellung der Detailspezifikation ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen.
3.4. Angebote des AN sind freibleibend und verpflichten AN nicht zur Leistung. Technische sowie sonstige, insbesondere organisatorische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3.5. Nimmt der AG das Angebot des AN an, übermittelt der AN dem AG eine Auftragsbestätigung. Erst mit Übermittlung der Auftragsbestätigung an den AG ist der AN zur Leistung verpflichtet.
3.6. Soweit für die Ausführung des Auftrages Genehmigungen von Behörden oder Dritten einschließlich der Erteilung von Nutzungs-, Verwertungs- und Bearbeitungsrechten an immaterialgüterrechtlichen Werken erforderlich sind, sind diese vom AG zu erwirken bzw. einzuholen.
§ 4 Entgelt
4.1. Mangels abweichender Vereinbarung gelten die im Angebot in Euro angeführten Preise, zuzüglich einer darauf entfallenden Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
4.2. Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich AN eine entsprechende Preisänderung vor.
4.3. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten aufgrund geänderter Anforderungen oder Rahmenbedingungen erhöhen, so ist AN berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Der AG wird hiervon jedoch vorab informiert.
4.4. Wird der AN mit der Erbringung von Leistungen über einen längeren Zeitraum als sechs Monate hinweg beauftragt, ist der AN berechtigt, die Preise an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) anzupassen. Die Anpassung des Entgelts erfolgt jährlich im Jänner auf Grundlage der zuletzt verlautbarten Indexzahl.
4.5. Reisezeit wird grundsätzlich als Arbeitszeit verrechnet. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und andere Reisekosten werden separat ausgewiesen.
4.6. Sofern für Leistungen im Bereich der Softwareentwicklung eine Übergabe von Quelltexten (Source-Code, Bibliotheken o.Ä.) vereinbart wurde, wird ein Aufschlag von 100 % auf das Entgelt für die Entwicklung der Software verrechnet.
4.7. Unterbleibt die vom AN geschuldete Leistung zum Teil oder zur Gänze aus nicht in der Sphäre des AN liegenden Gründen, steht dem AN dennoch das vereinbarte Entgelt abzüglich einer Pauschale von 50 % für eingetretene Ersparnisse zu.
4.8. Die Leistung von Unterstützung, die Diagnose und die Behebung von Störungen im Zusammenhang mit nicht vom AN verursachten Fehlern erfolgen gegen Verrechnung eines angemessenen Entgelts.