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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Herrn Wolfgang Steuer (im Folgenden „AN" für Auftragnehmer genannt) gelten für sämtliche Leistungen, die der AN gegenüber Kunden, Lieferanten und/oder Auftraggebern (sämtliche im Folgenden als „AG" für Auftraggeber bezeichnet) erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte und Zusatzvereinbarungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wurde.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens des AN nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Bedingungen zur Leistungserbringung

2.1. AN ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages nach seiner Wahl zur Gänze oder zum Teil Subunternehmer einzusetzen.

2.2. AN ist bestrebt, die vereinbarten Fristen zur Erfüllung der Leistung einzuhalten. Nicht aus der Sphäre des AN stammende Behinderungen führen zu einer Verlängerung der Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch, wenn die Behinderung bei Subunternehmen den AN eintritt.

§ 3 Kostenvoranschlag, Angebot und Auftrag

3.1. Kostenvoranschläge werden auf der Grundlage einer Analyse der Anforderungen des AG erstellt und sind mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung kostenpflichtig.

3.2. Kostenvoranschläge geben Auskunft über die auf das zu erwartende Projektvolumen entfallenden Kosten und sind für den AN nicht bindend.

3.3. Angebote sind entgeltlich und werden auf der Grundlage einer Detailspezifikation erstellt. Wird auf der Grundlage des vom AN gelegten Angebots innerhalb der im Angebot angeführten Gültigkeitsdauer kein Auftrag erteilt, ist der AN berechtigt, für die Erstellung der Detailspezifikation ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen.

3.4. Angebote des AN sind freibleibend und verpflichten AN nicht zur Leistung. Technische sowie sonstige, insbesondere organisatorische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3.5. Nimmt der AG das Angebot des AN an, übermittelt der AN dem AG eine Auftragsbestätigung. Erst mit Übermittlung der Auftragsbestätigung an den AG ist der AN zur Leistung verpflichtet.

3.6. Soweit für die Ausführung des Auftrages Genehmigungen von Behörden oder Dritten einschließlich der Erteilung von Nutzungs-, Verwertungs- und Bearbeitungsrechten an immaterialgüterrechtlichen Werken erforderlich sind, sind diese vom AG zu erwirken bzw. einzuholen.

§ 4 Entgelt

4.1. Mangels abweichender Vereinbarung gelten die im Angebot in Euro angeführten Preise, zuzüglich einer darauf entfallenden Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

4.2. Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich AN eine entsprechende Preisänderung vor.

4.3. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten aufgrund geänderter Anforderungen oder Rahmenbedingungen erhöhen, so ist AN berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Der AG wird hiervon jedoch vorab informiert.

4.4. Wird der AN mit der Erbringung von Leistungen über einen längeren Zeitraum als sechs Monate hinweg beauftragt, ist der AN berechtigt, die Preise an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) anzupassen. Die Anpassung des Entgelts erfolgt jährlich im Jänner auf Grundlage der zuletzt verlautbarten Indexzahl.

4.5. Reisezeit wird grundsätzlich als Arbeitszeit verrechnet. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und andere Reisekosten werden separat ausgewiesen.

4.6. Sofern für Leistungen im Bereich der Softwareentwicklung eine Übergabe von Quelltexten (Source-Code, Bibliotheken o.Ä.) vereinbart wurde, wird ein Aufschlag von 100 % auf das Entgelt für die Entwicklung der Software verrechnet.

4.7. Unterbleibt die vom AN geschuldete Leistung zum Teil oder zur Gänze aus nicht in der Sphäre des AN liegenden Gründen, steht dem AN dennoch das vereinbarte Entgelt abzüglich einer Pauschale von 50 % für eingetretene Ersparnisse zu.

4.8. Die Leistung von Unterstützung, die Diagnose und die Behebung von Störungen im Zusammenhang mit nicht vom AN verursachten Fehlern erfolgen gegen Verrechnung eines angemessenen Entgelts.

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§ 1 Scope

1.1. These General Terms and Conditions of Wolfgang Steuer (hereinafter "Contractor") apply to all services provided by the Contractor to customers, suppliers and/or clients (collectively referred to as "Client"). They also apply to future transactions and supplementary agreements, even if not explicitly referenced.

1.2. The Client's general terms and conditions expressly do not become part of the contract, even if the Contractor does not explicitly object to them.

1.3. The version of the General Terms and Conditions in force at the time of conclusion of the contract shall apply.

§ 2 Conditions of Service Delivery

2.1. The Contractor is entitled to engage subcontractors, in whole or in part, to fulfil the order at their discretion.

2.2. The Contractor endeavours to meet agreed deadlines. Delays not attributable to the Contractor's sphere will extend delivery periods for the duration of the impediment. This also applies to impediments occurring at subcontractors.

§ 3 Cost Estimates, Offers and Orders

3.1. Cost estimates are prepared on the basis of an analysis of the Client's requirements and are subject to a fee unless explicitly agreed otherwise.

3.2. Cost estimates provide information about the expected project costs and are not binding on the Contractor.

3.3. Offers are chargeable and are prepared on the basis of a detailed specification. If no order is placed within the validity period stated in the offer, the Contractor is entitled to invoice a reasonable fee for the preparation of the detailed specification.

3.4. Offers are non-binding and do not obligate the Contractor to perform. Technical and other, particularly organisational, changes are expressly reserved.

3.5. If the Client accepts the Contractor's offer, the Contractor will send an order confirmation. The Contractor is only obligated to perform upon transmission of the order confirmation to the Client.

3.6. Where permits from authorities or third parties, including the granting of usage, exploitation and editing rights in intellectual property, are required for the execution of the order, these shall be obtained by the Client.

§ 4 Remuneration

4.1. Unless otherwise agreed, the prices stated in the offer in euros apply, plus applicable statutory VAT.

4.2. The Contractor reserves the right to adjust prices accordingly if the Client's order deviates from the total offer.

4.3. Prices are based on costs at the time of the initial price offer. Should costs increase due to changed requirements or conditions, the Contractor is entitled to adjust prices accordingly. The Client will be informed in advance.

4.4. If the Contractor is engaged for a period exceeding six months, the Contractor is entitled to adjust prices in line with the development of the Consumer Price Index 2020 (base year 2020). Adjustments are made annually in January based on the most recently published index figure.

4.5. Travel time is generally billed as working time. Costs for accommodation, meals and other travel expenses are shown separately.

4.6. If the handover of source code (source code, libraries, etc.) has been agreed for software development services, a surcharge of 100% on the development fee will be charged.

4.7. If the Contractor's service is partially or entirely not provided for reasons outside the Contractor's sphere, the Contractor is still entitled to the agreed remuneration minus a flat rate of 50% for savings incurred.

4.8. Support, diagnosis and rectification of faults not caused by the Contractor are provided against a reasonable fee.